Impressum:
DDS-Licht und Tonanlagen
Hauptstrasse 84
73340 Amstetten
Tel:07331-7159717
Fax:07331-7159718
Geschäftsinhaber: Daniel Schietinger
Umsatzsteueridentnummer :DE 234709478
Gerichtsstand: Amtsgericht Ulm
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DDS-Licht und Tonanlagen
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“ abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch die Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“ zum Gegenstand hat. Spätestens mit Der Gegenzeichnung, auf dem Mietvertrag gelten diese als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Die Angestellten der Firma „DDS-Licht und Tonanlagen“ sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen.
Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“ von der Erfüllung geschlossener Verträge.
Änderungen technischer Eigenheiten/Angaben von Artikeln oder des Programmangebots behalten wir uns jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne öffentliche Bekanntgabe vor.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, ANGEBOTE
Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens mit Gegenzeichnung des Mietvertrages.
3. PREISE
Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben in € (Euro) pro Stück/Einheit/Stunde/Tag ab Lager Amstetten. Unsere Preise Verstehen sich wenn nicht anders gekennzeichnet incl. Umsatzsteuer (19%). Es kommen die am Tage der Lieferung/ Leistungserbringung gültigen Preise zu Abrechnung.
Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.
4. LIEFERUNG, RÜCKLIEFERUNG
Die Lieferung erfolgt ab Lager Amstetten.
Ein Mindestbestellwert besteht nicht, jedoch wird, um rationell arbeiten zu können, bei Bestellungen mit einem Auftragswert unter € 50,00 ein Mindermengenzuschlag von € 5,00 berechnet.
Diese Regelung gilt nicht für den Verkauf in unserem Geschäftslokal.
Die Lieferung erfolgt ab Lager Amstetten auf Gefahr und auf Kosten des Empfängers. Dies gilt sowohl für Haupt- als auch für eventuelle Teil- oder Restlieferungen. Die Wahl der Versandart trifft –soweit im Rahmen unserer Logistik realisierbar- der Käufer. Erfordert die Beschaffenheit der Ware eine besondere Behandlung/Beförderung, so ist die Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“ dazu berechtigt, die Versandart zu ändern, ohne den Käufer davon zu unterrichten. Trifft der Käufer keine eindeutige Auswahl, so liegt die Entscheidung bei der Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“.
Der Liefertermin gilt als erfüllt, sobald die Sendung dem Transportunternehmen/dem Kunden übergeben wurde. Zu diesem Zeitpunkt findet auch der Gefahrenübergang auf den Käufer statt. Der Rücktritt seitens des Kunden ist unzulässig bei Sonderanfertigungen, Ersatzteilen oder Expresssendungen. Unzulässige Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen –auch bei Nachlieferungen– werden ggf. gerichtlich verfolgt. Sonstige Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. Erklärt sich die Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“ in wenigen, vorher vereinbarten Fällen zur Rücknahme bereit, so sind wir berechtigt, eine Rücknahmegebühr i.H.v. € 20,00 sowie sämtliche Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und originalverpackter Ware. Bei Gebrauchsspuren behalten wir uns zusätzliche Abzüge i.H.v. bis zu 40% des Netto-Warenwerts und/oder die Berechnung besonderer Bearbeitungsaufwendungen vor.
Der Empfänger ist verpflichtet, die Lieferung auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich der Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“ und dem Transportunternehmen schriftlich zu melden. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefristen gegenüber dem Transportunternehmen verantwortlich. Verspätete Anzeigen führen fast immer zum Erlöschen der Schadenersatzansprüche. Die Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“ übernimmt die Abwicklung mit der Transportversicherung nicht. Wir weisen daraufhin, dass die meisten Transporteure, Versicherungen sowie die Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“ keine Haftung beim Versand von Leuchtmitteln Übernehmen.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per Nachnahme/ Barzahlung . Rechnungen sind in für uns verlust- / spesenfreier Weise zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen und/oder Schadenersatz zu fordern. Die Verzugszinsen orientieren sich oberhalb der durchschnittlichen Kontokorrentzinsen der Banken und werden mit 15% p.a. festgesetzt. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst, so erfolgen alle weiteren Lieferungen –auch Rückstandsauflösungen– nur noch gegen Nachnahme/Barzahlung. Wir sind berechtigt, für nicht eingelöste Lastschriften/Schecks neben den Bankspesen eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. € 5,00 je Vorfall zu berechnen. Die Änderung der Zahlungsart auf
Grund eines Kundenverschuldens berechtigt den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis aufzurechnen.
6. GEWÄHRLEISTUNG
Lampen/Leuchtmittel, Gebrauchtartikel, Verschleißartikel und Verbrauchsmaterial sind generell von der Garantie ausgenommen, es sei denn, es liegen eindeutige
Materialfehler vor. Unbefugte Eingriffe oder Verwendung/Betrieb entgegen den Bestimmungen der Betriebsanleitung oder den technischen Spezifikationen führen zum Erlöschen sämtlicher Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
In Einzelfällen kann eine zusätzliche Garantie unter Vorbehalt nach Bestätigung durch den Hersteller/Lieferanten erfolgen.
Im Garantiefall leisten wir nach unserem Ermessen Nachbesserung, Tausch oder Gutschrift. Macht der Kunde (Verbraucher) von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch und verlangt Wandlung, so behalten wir uns bei der Gutschrift/Auszahlung Abzüge für Abnutzungen o.ä. vor.
Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen. Rücksendungen ohne Vorankündigung sind grundsätzlich frei an uns zurückzusenden. Für Rücksendungen, die für den Kunden kostenfrei bleiben sollen, entscheidet die Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“ über die Versandart.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer Eigentum der Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Wertverluste geltend zu machen.
8. VERMIETBEDINGUNGEN
Die Vermietgeräte und Zubehör werden zur Benutzung überlassen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“. Dafür gelten nachstehende Bedingungen.
8.1. Der Vermietpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Übersteuern) entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder Dritte.
8.2. Bei defekten Leuchtmitteln sind zusätzlich zur Mietgebühr 40% des Lampenkaufpreises zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder bei Schäden an Metallentladungslampen ist der komplette Kaufpreis zu bezahlen. Defekte Leuchtmittel sind bei Rückgabe vorzulegen,
8.3. Endet die vereinbarte Mietzeit, so hat der Mieter die Mietsache während der Geschäftszeiten (Oder Schriftlichen Vereinbarung) in unserem Geschäftslokal vollständig zurückzugeben. Der Mietpreis ist spätestens bei Rückgabe in bar zu bezahlen. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangenem Tag ein voller Tagesmietsatz fällig. Erfolgt die Zahlung der Mietgebühr nicht wie vereinbart, so ist die Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“ berechtigt, eine Konventionalstrafe von 10% des Netto-Auftragswertes, mindestens jedoch € 20,00 zu berechnen.
8.4. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens jedoch bei Rückgabe zu melden. Öffnen und Manipulationen von Geräten oder Kabeln sind nicht gestattet und werden wie Sachbeschädigung i.S.d. StGB behandelt. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadenfreiheit!
8.5. Bei Nichtfunktion einzelner Anlagenteile zum Zeitpunkt der Anmietung der Mietsache haftet die Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“ gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Verleihpreises der defekten Sache. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Regulierungs-/ Reparaturversuche durch uns fehl, erhöht sich die Haftung auf den gesamten Verleihpreis. Alle weitergehenden Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8.6. Kosten, die der Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“ Überschreitung der vereinbarten Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbes. für einzelne Teile einer gesamten Mietsache. Bei Zahlungsverzug gilt analog Nr.6, Satz 3+4 AGB.
8.7. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die bestellte Mietsache. Für den Fall, dass das bestellte Gerät nicht verfügbar sein sollte, behält sich die Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“ vor, ein nach ihrem Ermessen gleichwertiges Gerät zu liefern. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
8.8. Die Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“ ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache –auch bei Vorreservierungen oder schriftlich bestätigten Aufträgen– und somit den Vertragsabschluß zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifikation vorlegen kann. Eine Aufenthaltsgenehmigung allein genügt nicht.
8.9. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Mieter/Benutzer für die Verwendung der Mietsache und eventuell daraus entstehende Folgen verantwortlich ist. Für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (öffentliche Sicherheit, z.B. Pyrotechnik) ist ausschließlich der Mieter/Benutzer verantwortlich. Eine Beratung bei der Anlagenauswahl oder eine Einweisung in die Benutzung o.ä. entbinden den Mieter/Benutzer nicht von der o.g. Verantwortung. Die Firma „DDS- Licht und Tonanlagen“ übernimmt keine Haftung für Beratungen.
9.9 Bei Abbruch des Mietvertrages von Seiten des Kunden fällt eine Ersatzgebühr in Höhe von 15% des Netto Mietpreises an
9. DATENSCHUTZ
Kundendaten werden in EDV Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert.
10. GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide Teile und soweit gesetzlich zulässig, Ulm. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. TEILNICHTIGKEIT
Sind einzelne der vorstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
12. VERSCHLEISSTEILE
Verschleißteile wie Leuchtmittel und derartiges müssen mit 40% des Neukaufwertes erstattet werden bei Defekt während des Mietzeitraumes.
Amstetten, im September 2009
Verleihbedingungen der Firma DDS-Licht und Tonanlagen
VERMIETBEDINGUNGEN
Ergänzung zu den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Fa. DDS- Licht und Tonanlagen , Amstetten
Die Vermietgeräte und Zubehör werden zur Benutzung überlassen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der Fa. DDS- Licht und Tonanlagen. Es gelten nachstehende Bedingungen.
1. Der Vermietpreis schließt keine Versicherung ein. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung (z.B. Übersteuern) entstehen. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder Dritte.
2. Bei defekten Leuchtmitteln sind zusätzlich zur Mietgebühr 30% des Lampenkaufpreises zu bezahlen. Bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder bei Schäden an Metallentladungslampen ist der komplette Kaufpreis zu bezahlen. Defekte Leuchtmittel sind bei Rückgabe vorzulegen.
3. Endet die vereinbarte Mietzeit, so hat der Mieter die Mietsache während der Geschäftszeiten in unserem Geschäftslokal vollständig zurückzugeben. Der Mietpreis ist spätestens bei Rückgabe in bar zu bezahlen. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangenem Tag ein voller Tagesmietsatz fällig. Erfolgt die Zahlung der Mietgebühr nicht wie vereinbart, so ist die Fa. DDS- Licht und Tonanlagen berechtigt, eine Konventionalstrafe von 10% des Netto- Auftragwertes, mindestens jedoch € 20,00 zu berechnen.
4. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens jedoch bei Rückgabe zu melden. Öffnen / Manipulationen von Geräten oder Kabeln sind nicht gestattet und werden wie Sachbeschädigung i.S.d. StGB behandelt. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadenfreiheit!
5. Bei Nichtfunktion einzelner Anlagenteile zum Zeitpunkt der Anmietung der Mietsache haftet die Fa. DDS- Licht und Tonanlagen gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Mietpreises der defekten Sache. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Regulierungs- / Reperaturversuche durch uns fehl, erhöht sich die Haftung auf den gesamten Mietpreis. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Kosten die der Fa. DDS- Licht und Tonanlagen durch Überschreitung der vereinbarten Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ersatzbeschaffung u.ä. , trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesondere für einzelne Teile einer gesamten Mietsache. Bei Zahlungsverzug gilt Nr. 6, Satz 3+4 AGB.
7. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die bestellte Mietsache. Für den Fall, dass das bestellte Gerät nicht verfügbar sein sollte, behält sich die Fa. DDS- Licht und Tonanlagen vor, ein nach ihrem Ermessen gleichwertiges Gerät zu liefern. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
8. Die Fa. DDS- Licht und Tonanlagen ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache - auch bei Vorreservierungen oder schriftlich bestätigten Aufträgen - und somit den Vertragsabschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifikation vorlegen kann. Eine Aufenthaltsgenehmigung allein genügt nicht.
9. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß der Mieter / Benutzer für die Verwendung der Mietsache und eventuell daraus entstehende Folgen verantwortlich ist. Für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (öffenliche Sicherheit, z.B. Pyrotechnik) ist ausschließlich der Mieter / Benutzer verantwortlich. Eine Beratung für die Anlagenauswahl oder eine Einweisung in die Benutzung o.ä. entbinden den Mieter / Benutzer nicht von der o.g. Verantwortung. Die Fa. DDS- Licht und Tonanlagen übernimmt keine Haftung für Beratungen.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fa. DDS- Licht und Tonanlagen in ihrer jeweils aktuellsten Fassung. Sollten ihnen diese nicht vorliegen, händigen wir ihnen diese gerne aus. Sie finden die AGB auch im Internet unter www.DDS-LichtundTon.de.







